Die lokalen Betriebshelferdienste der Wallonie können in einem Betrieb intervenieren, wenn beim Haupt- oder Zweitversicherten einer der folgenden Fälle eintrifft:
Krankheit oder Unfall: Wer weiß schon, was uns morgen erwartet?Niemand ist vor einem Unfall oder einer Krankheit, die uns ans Bett fesselt, gewappnet. Man weiß nie was kommt, aber man kann vorausschauend planen!
- Dauer: maximal 6 Monate pro Krankheit (Arbeitsunfähigkeitvon mehr als 66%) oder pro Unfall
- von der Wallonischen Region subventionierter Sozialtarif
- aufGrundlage von Nachweisen
Geburt, Kommunion, Hochzeit, Taufe … all diese Familienfeiern können Sie in Ruhe genießen. Die Betriebshelfer kümmern sich um das Wichtigste.
- Dauer: auf Gesetzesgrundlage in Sachen außerordentlicher Urlaub für Familienereignisse
- von der Wallonischen Region subventionierter Sozialtarif
auf Grundlage von Nachweisen
Sie möchten sich weiterbilden? Sie müssen an einer wichtigen Versammlung teilnehmen? Die Betriebshelfer kümmern sich um Ihren Betrieb, während Sie sich in Ruhe um den Fortbestand Ihrer Tätigkeit kümmern.
- von der Wallonischen Region subventionierter Sozialtarif
- auf Grundlage von Nachweisen
Mit Ihrer Familie und in Ihrer Freizeit können Sie Kraft tanken. Nutzen Sie das aus und gönnen Sie sich eine kleine Auszeit. Wir übernehmen das Ruder, damit Sie ein wenig Freizeit haben.
- Dauer: 160 Sozialstunden pro Jahr
- von der Wallonischen Region subventionierter Sozialtarif
- ab 160 Stunden: Tariferhöhung
Das Leben als Landwirt/in hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Der Landwirt/die Landwirtin muss die tägliche Arbeit oft ganz alleine stemmen. Auch im Falle einer erhöhten Arbeitsbelastung kann man auf die Betriebshelfer zurückgreifen, dies je nach Verfügbarkeit des Personals.
- Dritter Tarif (kein Sozialtarif)
- Je nach Verfügbarkeit der Hilfskräfte
Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen und Familienereignisse werden prioritär behandelt (auf Grundlage von Nachweisen).
Une priorité de remplacement est appliquée en cas de maladie, accident, calamité naturelle ou événement familial (sur base de justificatifs).
Es gibt je nach Grund für die Vertretung3 verschiedene Tarife:
- 1. Sozialtarif: im Fall von Krankheit/Unfall, Familienereignis
- 2. Sozialtarif: für soziale und Weiterbildungszwecke
- 3. Tarif: bei erhöhter Arbeitsbelastung, für soziale Zwecke ab der 160. StundeoderwenneinMitgliederälterals 67 Jahreist.
Für Leistungen an Samstagen werden 50% Zuschlag berechnet und bei Leistungen an Sonn- und Feiertagen fällt ein Zuschlag von 100% an.
Die Beiträge und Stundenentschädigungen sind steuerlich absetzbar. Jeder lokale Dienst legt die Arbeitsbedingungen, die Entlohnung der Arbeiter sowie das Stundenhonorar selbst fest.