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Die Aufnahmebedingungen

Der landwirtschaftliche Betriebshelferdienst ist ein Sozialdienst, dessen Auftrag darin besteht, den angeschlossenen Landwirten, denen es nicht möglich ist, die Arbeit im Betrieb alleine zu gewährleisten, ausgebildete Vertretungskräfte zur Verfügung zu stellen.

 

Um die Dienste des Betriebshelferdiensts in Anspruch nehmen zu können, muss der Landwirt sich dem Dienst anschließen. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein: 

 
Der Mitgliedsbeitrag
  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf 200 € und umfasst einen Hauptversicherten (den Leiter/die Leiterin des Betriebs) sowie einen Zweitversicherten (Partner/in, Kind, usw..).
  • Falls die Mitgliedschaft im Laufe des Jahres beginnt, wird der Mitgliedsbeitrag anteilig zur Anzahl der verbleibenden Monate berechnet.
  • Ab dem dritten Versicherten fällt ein Zuschlag in Höhe von 75 € an.
  • Die Mitgliedsdauer beträgt mindestens 3 Jahre.
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Die Wartezeit

Jede genehmigte Mitgliedschaft unterliegt einer Wartezeit von 4 Monaten ab dem Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags.

  • Während dieser Zeit greift der Betriebshelferdienst nur im Falle eines Unfalls.
  • Der Landwirt, der einen angeschlossenen Betrieb übernimmt, darf den Vertrag des Landwirts, der den Betrieb abgibt, ohne Wartezeit weiterführen.
  • Im Falle eines neuen Betriebs braucht der Betreiber die Wartezeit von 4 Monaten nicht abzuwarten, wenn er im Jahr nach der Aufnahme des Betriebs Mitglied wird.
 

Kontaktieren Sie den Dienst Ihrer Region, um die interne Geschäftsordnung und das Beitrittsformular zu erhalten.

Wenn Sie nicht wissen, an welchen Dienst Sie sich wenden müssen, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat des Verbandes.